Sicherheitsschutzkoordination
Gesundheitsschutzkoordination
Planunterlagen
Als Veranlasser eines Bauvorhabens tragen private und öffentliche Bauherren die oberste Verantwortung für das gesamte Bauvorhaben. Dem Bauherrn wird hierbei auferlegt, dass er für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz derjenigen Arbeitsplätze auf der Baustelle sorgen muss, die auf seinen Wunsch und seine Veranlassung hin auf Zeit eingerichtet worden sind.
Die Vorteile dieser Regelung für den Bauherren liegen auf der Hand:
Für jede Baustelle, auf der Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, ist vom Bauherrn mindestens ein geeigneter Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator zu bestellen.
Mit unserem entsprechend qualifizierten und erfahrenen Team übernehmen wir für Sie die Aufgaben des Bauherrn im Rahmen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gemäß Baustellen-Verordnung (BaustellV) auf Baustellen.